Kein Kitaplatz -was nun?
Viele Familien, die ab August 2013 einen Kita-Platz benötigen, brauchen starke Nerven: Auch wer sich schon vor Geburt des Kindes um einen Platz bemüht hat, hat damit keinsfalls die Gewissheit sein Kind in einer Kindertagsstätte im Wohnumfeld unterbringen zu können. Das Gegenteil ist der Fall – gerade jetzt, kurz vor den Sommerferien hagelt es Absagen.
Insbesondere für berufstätige Eltern bzw. solche, die wieder in Beruf oder Berufsausbildung einsteigen wollen, kommt das einer Katastrophe nahe.
Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes vom März 2013 fehlen insgesamt noch 220.000 Krippenplätze, um den Bedarf zu decken. Es könnte also durchaus in vielen Regionen noch Jahre dauern, bis ausreichend Plätze zur Verfügung stehen. Der ab August 2013 einsetzende Rechtsanspruch auf Betreuung lässt eine Klagewelle erwarten.
Einen spannenden Lösungsansatz bietet die Internetplattform www.2Care4Kids.de.
Hier können schnell und unkompliziert Tagesmütter / -väter und Babysitter mit freien Kapazitäten in Wohnortnähe gefunden werden.
Darüber hinaus bietet die Plattform 2Care4Kids Familien die Möglichkeit, sich miteinander zu verbinden und so gemeinsame Lösungen für die Betreuung der Kinder zu entwickeln und entdecken: Sei es, dass man sich einen Babysitter teilt, wechselseitig auf die Kinder aufpasst oder einfach andere Familien in der Wohnumgebung kennen lernen kann, um neue Kontakte zu knüpfen und Spielkameraden für die Kinder zu finden.
Bei 2Care4Kids nehmen Eltern das Thema Kinderbetreuung selbst in die Hand. Die Online-Plattform ist eine junge Initiative einer zweifachen Berliner Mutter, die die Sorgen vieler Eltern und die angespannte Kita-Platz-Situation kennt: “Die Suche nach einer Betreuung kann eine enorme zusätzliche Belastung bedeuten, die nicht nötig sein sollte: das Internet bietet tolle Möglichkeiten, Menschen ganz einfach zueinander zu bringen, um sich gegeseitig zu unterstützen – und die möchte ich mit 2Care4Kids nutzen”, so die Initiatorin Annika Westlake.
Unser Tipp: Zusätzliche Kosten für die Betreuung können gegebenenfalls vor Gericht geltend gemacht werden, sofern ein Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz besteht. Darüber hinaus besteht keine Pflicht sein Kind im Kindergarten betreuen zu lassen – eine Tagesmutter/-vater oder aber eine privat organisierte Kinderbetreuung können also durchaus eine gute Alternative sein.