Schülerjobs – was ist erlaubt?

Schülerjobs – was ist erlaubt? © Klaus Eppele - Fotolia.comDen meisten Schülerinnen und Schülern reicht ihr Taschengeld nicht aus, daher möchten viele, um sich Extras wie Markenkleidung, Kino, Konzerte, CDs und Ähnliches leisten zu können, neben der Schule arbeiten. Genau wie Timo, 14, der irgendwann seine Eltern fragte, ob er nicht neben der Schule einen Schülerjob oder in den Ferien einen Ferienjob machen dürfe, um sich etwas dazu zu verdienen.

Das Jugendarbeitsschutzgesetz

Wie viele andere Eltern fragten sich auch Timos Eltern, ob er als 14-jähriger Schüler überhaupt schon nebenbei arbeiten dürfe. Geregelt ist dies im Jugendarbeitsschutzgesetz, das festlegt, ab welchem Alter Kinder und Jugendliche arbeiten, welche Tätigkeiten sie verrichten und wie lange sie neben der Schule arbeiten dürfen.

Der Schülerjob

Das Jugendarbeitsschutzgesetz besagt, dass Kinder ab 13 Jahren arbeiten dürfen. Sie dürfen allerdings nur leichte Tätigkeiten ausüben und das längstens für zwei Stunden täglich. Die Arbeit darf nicht vor der Schule verrichtet werden und nicht nach 18 Uhr am Abend. Timo dürfte also mit 14 Jahren einen Job annehmen, wenn er diesen für höchstens zwei Stunden nachmittags nach der Schule ausübt.

Der Ferienjob

Mit 15 dürfte Timo dann auch in einem Ferienjob arbeiten. Das Gesetz sagt, dass Jugendliche ab 15 Jahren in den Ferien für maximal vier Wochen an Werktagen bis zu acht Stunden täglich arbeiten dürfen. Ausgenommen sind allerdings Nachtarbeit, Akkordarbeit und gefährliche Tätigkeiten wie das Bedienen gefährlicher Maschinen.

Ist ein Jugendlicher zwar 15 Jahre alt, aber noch schulpflichtig, gelten für ihn die gleichen Regelungen wie für Kinder unter 15 Jahren. Das heißt, dass der 15-Jährige zwar in den Ferien, nicht aber außerhalb der Ferienzeit acht Stunden täglich arbeiten dürfte.

Überwachung und Einhaltung der Vorschriften

Für die Überwachung der Einhaltung dieser Arbeitsschutzvorschriften ist das Gewerbeaufsichtsamt zuständig. Arbeitgeber, die sich nicht an das Jugendarbeitsschutzgesetz halten, können mit hohen Bußgeldern bestraft werden.

Das Gehalt

Timos Eltern haben sich natürlich auch gefragt, wie viel Geld ihr Sohn denn nebenbei verdienen darf, ob er Steuern oder andere Abgaben von seinem Lohn zahlen muss und ob er versichert werden muss. Hier sagt das Gesetz, dass bis zu 400 Euro im Monat steuer- und sozialabgabefrei verdient werden dürfen. Verdient der Schüler oder die Schülerin also weniger als oder genau 400 Euro im Monat, muss er oder sie auch keine Steuern oder sonstigen Abgaben zahlen.

Die Versicherung

Eine spezielle Versicherung benötigt der arbeitende Jugendliche nicht. Er ist automatisch, auch auf dem Hin- und Rückweg zur und von der Arbeit, gegen Unfälle versichert.